24.06.2005|Vorlage eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass die Fraktionen von CDU und FDP im Parlament - in der Regel zwar ungerechtfertigt, aber das ist eben so - die Anträge der SPD-Fraktionen ablehnen, ist nicht neu. Dass sie aber im Nachhinein wie beim vorliegenden Fall des Transplantations-ausführungsgesetzes nun ihre eigenen Anträge ablehnen, ist allerdings ein Stück aus dem Tollhaus, meine Damen und Herren.
Am 27. Mai 2004 brachte die Koalition - nicht die Opposition! - einen Entschließungsantrag ein und forderte erstens die Vorlage eines niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum bundesweiten Transplantationsrecht, zweitens die Einsetzung von Transplantations-fürsprechern in Krankenhäusern und drittens ein Verfahren zur Umsetzung der Meldepflicht durch die Krankenhäuser. Bei dieser Gelegenheit wurde wie üblich die frühere SPD-Landesregierung - allerdings wider besseres Wissen - beschimpft mit der Behauptung, sie hätte schon längst ein Gesetz einbringen können. Frau Sozialministerin von der Leyen erklärte in der Debatte damals:
Ich begrüße den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP. Ein Aus-führungsgesetz kann, wenn es in der richtigen, vorsichtigen Form formuliert ist, Leben retten, indem es die Transplantationsproblematik nicht nur verstärkt ins öffentliche Bewusstsein rückt, sondern auch seine praktische Umsetzung in den Kliniken schlicht und einfach erleichtert. Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Der Landtag forderte dann bereits einen Monat später, im Juni, die Landesregierung einstimmig zur Vorlage eines Gesetzes bis Ende 2004 auf, und zwar nach bayrischem Muster. Diese vom Parlament gesetzte Frist ließ die Sozialministerin verstreichen und teilte stattdessen am 9. Mai in der Drucksache 15/1934 mit, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen das in der Landtagsentschließung geforderte Gesetz nicht vorgelegt werden könne. Ebenfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen lehnte die Sozialministerin nunmehr auch die Einsetzung von Transplantationsfür-sprecherinnen und -fürsprechern in Krankenhäusern ab, obwohl sie dieses selbst vorher im Parlament vehement gefordert hatte. Meine Damen und Herren, ich finde, dass das eine Meisterleistung an Koordination und Abstimmung zwischen der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen und darüber hinaus zugleich eine Missachtung von Parlaments-beschlüssen ist. Letzteres, was den Umgang mit dem Parlament betrifft, ist bei Frau von der Leyen allerdings nicht neu. Neu ist nur, dass sie zwischenzeitlich als Ministerin das ablehnt, was sie als Abgeordnete vor wenigen Wochen selbst beschlossen hat.
Die Landesregierung erklärt auch an keiner Stelle, weshalb in sechs anderen Bundesländern Ausführungsgesetze beschlossen werden konnten, obwohl dort das gleiche Grundgesetz gilt. Vielleicht hätte sich Frau von der Leyen einmal mit ihrer bayrischen Kollegin in Verbindung setzen können, um zu klären, warum in Niedersachsen angeblich nicht umgesetzt werden kann, was in Bayern längst Gesetz ist. Nach dem Bundesrecht ist es Aufgabe der Länder, eine bedarfsgerechte, leistungsfähige Versorgung zu gewährleisten und die erforderliche Qualität der Organübertragung zu sichern. Es ist außerdem Aufgabe der Länder, im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz zur Krankenhausplanung und zur Krankenhausfinanzierung die strukturellen Grundlagen für die Zusammenarbeit zu sichern. Dieses ergibt sich aus den Unterlagen über die damalige Debatte im Deutschen Bundestag, im Übrigen aus der Bundestagsdrucksache 13/4355.
Ebenso können die strukturellen Voraussetzungen für die Bestellung von Transplantationsbeauftragten festgelegt werden. Auch diese Möglichkeit hat der Bundesgesetzgeber den Ländern ausdrücklich offen gehalten.
Mehr als 12 000 Patienten warten aktuell in Deutschland auf eine lebensrettende Organspende, viele vergebens. In einem Beitrag des Politikmagazins Kontraste vom vergangenen Donnerstag - vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen die Sendung gesehen - wurde deutlich gemacht, dass viele Schwerkranke sterben, obwohl ihnen geholfen werden könnte. Sie sterben, weil Klinikärzte aus Gedankenlosigkeit, aus Bequemlichkeit oder aus Unwissenheit die lebensrettende Chance verstreichen lassen, so Kontraste. Professor Dr. Viehbahn vom Knappschaftskrankenhaus Bochum stellte in der Sendung dazu fest:
Täglich sterben in Deutschland drei Menschen, weil es für sie keine Niere, keine Leber oder kein Herz gibt. Es herrscht akuter Organmangel. Die Krankenhäuser könnten, wenn sie wollten, wesentlich mehr Organe entnehmen.
Auch die Deutsche Stiftung für Organtransplantation kritisiert im gleichen Zusammenhang die Krankenhäuser. Sie stellt fest: Wenn man alle Krankenhäuser in Deutschland betrachtet, unabhängig von ihrer Versorgungsstufe, ergibt sich, dass sich lediglich 40 % an der Umsetzung des Transplantationsgesetzes beteiligen, 60 % aber eben nicht. Dieses ist nach Auffassung der Deutschen Stiftung schlichtweg skandalös. Dem schließen wir uns an.
Ein Krankenhaus, das in diesem Land eine Krankenhausbetriebserlaubnis hat und das im Bettenplan vorgesehen ist, hat nach dem Organ-transplantationsgesetz an der Spende teilzunehmen. All dieses waren Gründe, weshalb der Landtag die Landesregierung einstimmig zum Handeln aufgefordert hat, und zwar deshalb nach bayerischem Vorbild, weil dort die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern zusätzlich vergütet werden. Das ist ein Weg, der sich nach Aussagen der bayerischen Sozialministerin, Frau Stewens, in jeder Hinsicht bewährt hat. In Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zu diesem Thema hat die Landesregierung im Übrigen im September 2003 entgegen den Aussagen der Deutschen Stiftung für Organtransplantation bestritten, dass es in Niedersachsen Handlungsbedarf gibt. Ich zitiere:
Angesichts der Meldungen von Organen in Niedersachsen vermag die Landesregierung eine unzureichende Meldedisziplin der niedersächsischen Krankenhäuser, wie sie in der Fragestellung anklingt, nicht zu erkennen.
Ich fordere die Landesregierung nachdrücklich auf, erstens dem Landtag zu erklären, warum immerhin in sechs anderen Bundesländern Ausführungsgesetze möglich sind und dieser Weg in Niedersachsen angeblich verfassungswidrig ist, und zweitens den Parlamentsbeschluss vom 24. Juni 2004 endlich umzusetzen und ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Transplantationsausführungsgesetz vorzulegen und sich nicht hinter fadenscheinigen Argumenten zu verstecken. Die Betroffenen werden uns allen das entsprechend danken. Damit wird auch dem Auftrag des Parlaments Rechnung getragen. - Vielen Dank.