Antrag der SPD-Fraktion:"Landeskrankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft erhalten"
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Die SPD-geführte Landesregierung hatte im Herbst des vergangenen Jahres auf der Grundlage des Berger- Gutachtens einen Prüfauftrag beschlossen, ob und welches Landesvermögen im Rahmen der weiteren Haushaltskonsolidierung verkauft werden kann. Bei der Aufzählung des möglicherweise zu veräußernden Landesvermögens wurden auch die Landeskrankenhäuser genannt. Ich zitiere: "Die Landesregierung wird die Möglichkeit einer Privatisierung der bestehenden Landeskrankenhäuser bei gleichzeitigem Abschluss entsprechender Beleihungsverträge über den Maßregelvollzug prüfen lassen und sich bis zum Frühjahr 2003 über die Ergebnisse berichten lassen." Als Termin war seinerzeit der 25. März 2003 genannt.
Wie wir wissen, hat dieser Prüfauftrag in den Landeskrankenhäusern zu erheblicher Unruhe geführt. Es war auch nicht erstaunlich, dass sowohl die damalige Opposition im Niedersächsischen Landtag als auch die Gewerkschaften und die Belegschaften der Landeskrankenhäuser sofort gegen einen möglichen Verkauf der Landeskrankenhäuser an private Betreiber mobil gemacht haben. Dass die Damen und Herren der damaligen Opposition dabei den Eindruck erweckten, es gehe nicht um einen Prüfauftrag, sondern die Privatisierung sei bereits beschlossene Sache, ist zwar nicht seriös, aber im Rahmen des Wahlkampfes wohl auch nicht anders zu erwarten gewesen.
Nach der Landtagswahl plötzlich in Regierungsverantwortung taucht die CDU bisher jedenfalls zu diesem Thema gänzlich ab. Seit dem 2. Februar ist mir seitens der CDU keine Aussage bekannt, wie denn die jetzigen Mehrheitsfraktionen mit den Landeskrankenhäusern umgehen wollen.
Stattdessen war zu hören - ich zitiere -: "Wir müssen neu definieren, was noch zum Kernbereich staatlicher Aufgaben gehören soll." Oder: "Wir werden zur Haushaltskonsolidierung auch Landesvermögen aktivieren müssen." Letzteres hat der Finanzminister heute morgen in seiner Rede noch einmal ausdrücklich bestätigt. Eine Aussage, was das nun für die Zukunft der Landeskrankenhäuser und ihrer Beschäftigten bedeutet, fehlt bis heute - und das, obwohl sich viele CDU-Politikerinnen und -politiker gar nicht oft genug die Klinke in die Hand geben konnten, als es darum ging, dem Personal in den Landeskrankenhäusern ihre Solidarität zu versichern und ihm mitzuteilen, dass eine Privatisierung mit der CDU nicht infrage komme.
Die SPD-Landtagsfraktion hat jedenfalls keine Probleme, ihren eingeschlagenen Kurs auch unter veränderten politischen Rahmenbedingungen konsequent fortzusetzen. Wir haben immer klar geäußert und den Beschäftigten mitgeteilt, dass wir zwar das Prüfgutachten gutheißen, - Entschuldigung, Sie machen doch nichts anderes mit dem, was der Finanzminister heute gesagt hat; insofern war gegen den Prüfauftrag auch nie etwas einzuwenden - dass es aber inhaltlich und auch finanziell nicht möglich sein wird, die Landeskrankenhäuser zu privatisieren, und wir haben stattdessen hier im Landtag einen Antrag zur Weiterentwicklung der Landeskrankenhäuser eingebracht. Im vergangenen Monat hat bekanntermaßen der Lenkungsausschuss seinen Bericht mit einer einstimmigen Empfehlung vorgelegt. Wie nicht anders zu erwarten, geht der Lenkungsausschuss davon aus, dass eine Privatisierung nicht sinnvoll ist. Vielmehr schlägt er vor, die Landeskrankenhäuser in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umzuwandeln.
Ich hätte daraufhin erwartet, meine Damen und Herren, dass die Spitze des Sozialministeriums sowie insbesondere diejenigen ehemaligen Oppositionspolitiker, die sich für genau das, was der Lenkungsausschuss nun vorlegt, vehement ausgesprochen haben, unmittelbar klargestellt hätten, dass sie dem Lenkungsausschuss folgen werden. Sie haben das bis heute nicht getan. Aber unser Antrag wird Ihnen Gelegenheit geben, dies nun nachzuholen und Ihr Wahlversprechen einzulösen, meine Damen und Herren.
Wie erwartet, hat sich der Lenkungsausschuss aber nicht nur zur zukünftigen Rechtsform der Landeskrankenhäuser geäußert, sondern auch kurz-, mittel- und langfristig zu lösende Problemstellungen in den Krankenhäusern vor dem Hintergrund sich wandelnder Rahmenbedingungen genannt. Genau diese Analyse war der Kernbereich, der vom Lenkungsausschuss abverlangt worden ist.
Die Probleme betreffen zum einen die psychiatrischen Abteilungen der Landeskrankenhäuser vor dem Hintergrund der Änderung in den Vergütungsstrukturen des Krankenhauswesens insgesamt sowie den zunehmenden Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern, wozu ich nur stichpunktartig die Einführung der DRG erwähne.
Zum anderen betreffen die Probleme den Maßregelvollzug, der keine Krankenhausleistung, sondern eine hoheitliche Aufgabe ist. Ich erinnere in dem Zusammenhang an den Beschluss des Niedersächsischen Landtages - er ist noch gar nicht so alt -, die Landeskrankenhäuser zukünftig als Schwerpunktkrankenhäuser im Krankenhausplan des Landes auszuweisen.
Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Landeskrankenhäuser ihrer Versorgungsverpflichtung gerecht werden und eine aktive Rolle in den sozialpsychiatrischen Verbünden spielen können. Wichtig ist, dass die Landeskrankenhäuser stärker als bisher an der gemeindenahen Versorgung psychisch Kranker beteiligt werden und somit die strikte Trennung zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgung, die gerade in der Psychiatrie immer wieder zu Drehtüreffekten führt, abgebaut wird.
Das weit größere Zukunftsproblem sieht der Lenkungsausschuss jedoch im Maßregelvollzug. Dieser Einschätzung kann sich die SPD-Fraktion nur vollinhaltlich anschließen. Wie Sie wissen, befinden sich zurzeit 1 000 Personen im niedersächsischen Maßregelvollzug. Experten gehen davon aus, dass durch die erfolgte Strafrechtsreform auf Bundesebene die Zahl der Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten innerhalb der nächsten fünf Jahre um mindestens 50 % zunehmen wird. Die Ursachen für diese extreme Steigerung sind bekannt. Das bedeutet, dass die Platzkapazitäten im niedersächsischen Maßregelvollzug bis zum Jahre 2010 um 50 % gesteigert werden müssen.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass der Weg der Dezentralisierung, nämlich weg von Moringen als einziger zentraler Einrichtung und hin zu einer Aufteilung auf alle anderen neun Landeskrankenhäuser, zwischenzeitlich ausgereizt ist. Platzkapazität bedeutet aber nicht nur bauliche Investitionen, sondern auch steigende Anforderungen an Personalausstattung und -qualifikation.
Bislang kann sich die Bilanz des niedersächsischen Maßregelvollzugs sehen lassen. Neben einer geringen Zahl von Entweichungen, hoher Prognosesicherheit und hohen therapeutischen Standards zeichnet sich der Maßregelvollzug in den niedersächsischen Landeskrankenhäusern dadurch aus, dass die Rückfallquote psychisch kranker Straftäter relativ niedrig ist. Wenn dies so bleiben soll, muss angesichts steigender Verweildauern im Maßregelvollzug ein Konzept zur Anpassung des Maßregelvollzugs an die kommenden Herausforderungen erstellt werden.
Wir empfehlen der Landesregierung, den von der alten Landesregierung eingesetzten Lenkungsausschuss weiter arbeiten zu lassen und auf der Grundlage der von ihm vorgelegten Empfehlungen ein Regierungskonzept zu entwickeln und dieses dem Parlament zur Beratung zuzuleiten. Unser Antrag fordert inhaltlich genau dies, ebenso wie er fordert - nunmehr nach Vorlage des Lenkungsausschussgutachtens -, die Privatisierung vom Tisch zu nehmen. Da wir uns im Wahlkampf alle einig gewesen sind, dürfte Letzteres kein Problem sein.