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Anrede, Sie haben es geschafft - Ihrer bundesweit beachteten Politik gegen Behinderte haben Sie ein neues Superlativ hinzufügt: Niedersachsen ist nun das einzige Bundesland, in dem behinderten Menschen nach wie vor ein Gleichstellungsgesetz beharrlich verweigert wird. Noch in der alten Legislaturperiode am 03.12.2002 hatte die damalige SPD-Landesregierung dem Landtag den Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt. Angebote, das Gesetz noch in der Legislaturperiode zu verabschieden, wurden von der damaligen CDU-Fraktion abgelehnt. Begründung: Der Gesetzentwurf sei nicht der große Wurf und bleibe nach einhelliger Auffassung der Verbände weit hinter den Regelungen des Bundesgesetzes zurück. (Jahns, CDU) Die CDU wolle nach der gewonnenen Landtagswahl unverzüglich einen weiter gehenden Gesetzentwurf vorlegen. Wenn ich mich recht erinnere, wurden diese Versprechungen sogar im 100-Tage-Programm der Regierungskoalitionen wiederholt. Aus diesen 100 Tagen sind zwischenzeitlich 1 200 Tage geworden, und die Legislaturperiode neigt sich bereits dem Ende entgegen. Ein Gesetzentwurf ist nach wie vor nicht in Sicht. Der Sozialverband VdK stellte dazu in einem Brief vom 06. Juni 2005 an die damalige Ministerin Frau von der Leyen fest: Ihre Regierung und das Parlament haben in den vergangenen zwei Jahren zur Genüge bewiesen, dass sie zügig und entschlossen zu handeln bereit und in der Lage sind. Ausgerechnet bei dem Anliegen der Menschen mit Behinderungen versagt offensichtlich diese Entschlossenheit. Ich halte diese Verzögerung für eine schlimme Missachtung der betroffenen Personen und Verbände, schrieb Vors. Hüniken an Sozialministerin von der Leyen. Dieser Aussage ist uneingeschränkt zuzustimmen. Am 15.05.2003 (Drs. 15/141) hat die SPD-Fraktion Sie zur zügigen Umsetzung Ihres Wahlversprechens und zur Vorlage eines Gesetzentwurfes aufgefordert. Eigentlich kein Problem. Die ganzen Vorarbeiten waren ja bereits von der Vorgängerregierung erledigt worden. Frau Jahns erklärte für die CDU in der Debatte (2003), ...............dass der SPD- Antrag überflüssig sei, da die Ministerin ein solches Gesetz einbringen wird. Und Frau Meißner fügte für die FDP hinzu: ..............Die Ministerin hat schon gesagt, sie will dafür sorgen, dass es ein solches Gesetz gibt. Das stand auch in unserem Wahlprogramm. Wir wollen das halten, was wir versprechen und dem Gesetzentwurf liberale Akzente hinzufügen. Dreieinhalb Jahre später ist die damalige Ministerin aus Niedersachsen verschwunden. Einen Gesetzentwurf hat sie nie vorgelegt. Auch Frau Ross-Lottmann ist bisher über unverbindliche Erklärungen nicht hinausgekommen. Dieser sich wiederholende Umgang mit behinderten Menschen ist nicht mehr hinnehmbar! Ich hoffe, dass die Ministerin heute ihren Zeitplan gleich vorstellen wird. Auf die Regierungsfraktionen brauchen die Behinderten ja nicht zu rechnen. Ihr Gestaltungsspielraum in der Sozialpolitik ist gleich null. Das haben wir gestern beim Thema Heroin erlebt; bei den Landeskrankenhäusern, als Entscheidungen in den Fraktionen exakt zu dem Zeitpunkt getroffen wurden, als die FachpolitikerInnen sich auf Auslandsreise befanden; das haben wir beim Landesblindengeld erlebt, beim Einknicken von Vorsorgeuntersuchungen in Kindergärten und Schulen und dieses setzt sich nun nahtlos fort. Unser Gesetzentwurf war angeblich inhaltlich zu schwach. Das mag sein, aber Sie bringen auch nach drei Jahren immer noch keinen eigenen Entwurf zu Stande. Die SPD-Fraktion hatte am 23. Februar 2005 konsequenterweise den alten Gesetzentwurf hier wieder eingebracht, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Beides, d.h. den Gesetzentwurf und die Entschließung, lassen Sie seit Jahren unbearbeitet liegen. Parlamentarisch ein nicht zu akzeptierender Vorgang. Unliebsame Initiativen der Opposition gegen Ende der Legislaturperiode durch Nichthandeln zu erledigen und der Diskontinuität zuzuführen, sind zwar unschön aber noch erträglich. Parlamentsinitiativen jedoch fünf Jahre lang aussitzen zu wollen, zeugen von einem gestörten Demokratieverständnis und macht gleichzeitig ihre ganze Hilflosigkeit deutlich.
  • Bereits vor drei Jahren, am 19.03.2003, hatte Herr Staatssekretär Hoofe vor dem Landesbehindertenbeirat erklärt, man sei auf gutem Wege und lediglich die Verbandsklage und die Barrierefreiheit seien noch strittig.
  • Vier Monate vorher beim SPD-Entwurf hatte die CDU die Verbandsklage als neues Instrument noch ausdrücklich begrüßt.
  • Ein Jahr später, im April 2004, hat der gleiche Staatssekretär dann dem Landesbehindertenrat schriftlich erklärt, dass: schon kurze Zeit nach der Regierungsübernahme mit den Arbeiten am Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen begonnen wurde. Inzwischen liege ein entsprechender Entwurf vor, der bereits in weiten Teilen abgestimmt werden konnte.
  • Wiederum zwei Jahre später, jetzt am 20. April 2006, haben die jetzige Sozialministerin und ihre Staatssekretärin vor dem Landesbehindertenrat angekündigt, dass die Landesregierung demnächst ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen vorlegen werde. Inzwischen gäbe es einen mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Entwurf, der in Kürze vom Kabinett zur Anhörung freigegeben würde.
  • Es ist sehr schön, wenn Sie Ihre Sozialgesetze nun von den Kommunalen Spitzenverbänden schreiben lassen. Es wäre noch besser, wenn Sie einen Gesetzentwurf endlich einmal mit den Betroffenen, insbesondere mit den Behindertenverbänden, abstimmen würden.
Das, was bei anderen die jährlichen Neujahransprachen sind, sind bei Ihnen seit drei Jahren immer im April die jährlichen, unverbindlichen, gleichen Zustandsbeschreibungen in Sachen Behindertengleichstellung. In Wahrheit haben Sie bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal einen zwischen den beteiligten Ministerien abgestimmten Entwurf der Landesregierung. Seit faktisch drei Jahren tragen Sie die mangelnde Einigungsfähigkeit der Landesregierung auf dem Rücken der Behinderten aus, wecken Hoffnungen und vertrösten die Behinderten ständig neu. Dieser Umgang ist nicht nur unerträglich für Behinderte, sondern er ist leider ein unrühmliches Markenzeichen Ihrer Sozialpolitik geworden. Schon im Juni 2004 hatte die frühere sozialpolitische Sprecherin der CDU, Frau Jahns, Frau von der Leyen im Ausschuss gebeten, den Abstimmungsprozess innerhalb der Regierung so schnell wie möglich abzuschließen und den Ausschuss nach der Sommerpause 2004 zu unterrichten. Wohlgemerkt: nach der Sommerpause 2004, nicht 2005 und nicht 2006. Die Unterrichtungen gab es vonseiten der Regierung nicht, klar - bei einem immer peinlicher werdenden Vorgang. Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2006 stellte die damalige Sozialministerin fest, dass die internen Beratungen kurz vor dem Abschluss ständen. In Wirklichkeit lag das gesamte Thema bis zum Abschluss der Beratungen über die Konnexität längst auf Eis. Das Thema Konnexität ist zwischenzeitlich erledigt, sodass Sie Ihre Untätigkeit damit auch nicht mehr entschuldigen können. Dass Behindertenpolitik bei Ihnen keine Lobby hat, hat sich spätestens nach Ihrem Husarenritt in Sachen Landesblindengeld bundesweit herumgesprochen. Die Behinderten haben das noch gut in Erinnerung. Sie wissen genau, dass Ihr Rückzug in Sachen Blindengeld nicht mit neuen Erkenntnissen verbunden war, sondern ausschließlich mit der Angst vor der bevorstehenden Kommunalwahl. Der mehrfache Wortbruch dieser Landesregierung in der Debatte um das Blindengeld ist den Betroffenen auf alle Fälle noch in frischer Erinnerung. Sie erneuern Ihren Wortbruch gegenüber behinderten Menschen beim Behindertengleichstellungsgesetz inzwischen jährlich. Sie sind auf dem besten Wege, ihren letzten sozialpolitischen Kredit zu verspielen. Als Opposition könnte uns das freuen im Interesse der Sache ist es katastrophal. Die sozialpolitische Sprecherin des Sozialverbandes Niedersachsen, Edda Schliepack, stellte dazu Anfang diesen Jahres fest: ........Nun ist der Regierungswechsel drei Jahre her und das Thema Gleichstellungsgesetz wird immer noch von einer Stelle zur nächsten geschoben. Dieses Vorgehen ist nicht hinnehmbar." Frau Schliepack hat uneingeschränkt Recht. Ich fordere die Landesregierung auf, mit diesem unwürdigen Schauspiel endlich Schluss zu machen und das wiederholt versprochene Gesetz dem Landtag unverzüglich zur Beratung vorzulegen. Und zwar so vorzulegen, dass es noch in dieser Legislaturperiode definitiv verabschiedet wird.