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Meine Damen und Herren, am 10. Dezember 2003 haben wir weitgehend einmütig das Kammergesetz für die Heilberufe novelliert. Die SPD-Fraktion hat dieser Novellierung seinerzeit unter Zurückstellung von Bedenken zugestimmt, und zwar deshalb, weil uns der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Winn, damals sowohl im Ausschuss als auch hier im Parlament für die Koalition zugesagt hatte, dass eine baldige Anpassung vorgesehen sei. Ich zitiere Dr. Winn: Wir sind durchaus bereit, eine Anpassung an das GMG vorzunehmen und über notwendige Änderungen nachzudenken. Wir sind also bereit, über Anträge im Sozialausschuss sachlich zu beraten. Dann werden wir zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Im Wesentlichen waren damals zwei Punkte offen geblieben waren, bei denen eigentlich Einmütigkeit bestand. Der erste Punkt war der Wunsch der Tierärzte, ihre Praxen als GmbH führen zu dürfen. Wir haben damals darauf verwiesen, dass im Zusammenhang mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz Gesundheitszentren gebildet werden können und sollen und dass diesen Gesundheitszentren die Möglichkeit einer GmbH-Struktur gegeben werden muss. Der zweite Punkt war die Vorschrift über die Wahlordnung. Es ging darum, sie so zu ändern, dass die Wahlen zur Kammerversammlung in einem Wahlkreis durchgeführt werden, damit auch kleinere Facharztgruppen in der Kammerversammlung vertreten sind. In den vergangen Monaten haben sowohl die Grünen als auch wir im Sozialausschuss wiederholt an die Umsetzung der damaligen Zusage erinnert. Wenn ich mich recht erinnere, waren wir uns im Ausschuss sogar einig, an welches Gesetz die Änderung angehängt werden sollte. Die CDU-Fraktion hatte im Ausschuss zugesagt, einen entsprechenden Vorschlag einzubringen. Das hat sie bis heute aber nicht getan. Zwischenzeitlich stehen die nächsten Kammerwahlen - sie sind im Herbst - unmittelbar bevor. Meine Damen und Herren, ich sage ganz deutlich, dass wir uns in diesem Punkt von der Koalition getäuscht fühlen. So geht man nicht miteinander um. Vertrauensbildend war dieser Umgang jedenfalls nicht. Zwischenzeitlich ist der Vorsitzende des Hartmannbundes nicht mehr gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Ich habe den Eindruck, dass nun auch nicht mehr sonderlich viel Interesse an diesem Thema besteht. Fakt ist: Von den 41 niedersächsischen Facharztbereichen sind nur knapp die Hälfte in der Kammerversammlung vertreten. Das heißt, die Kammerversammlung spiegelt bei weitem nicht die Pluralität des Ärztestandes in Niedersachsen wider. Große Minderheiten sind nicht vertreten, z. B. Sozialmediziner, Arbeitsmediziner, Sportmediziner, Rettungsmediziner, Umweltmediziner, Fachärzte für Rehabilitation, Nuklearmediziner, Herzchirurgen, Kieferchirurgen usw. Diese Unwucht in der Kammerversammlung wird sich nach ihrer Verkleinerung von 100 auf 60 Mitglieder - das haben wir hier gemeinsam beschlossen - nach der nächsten Wahl noch verschärfen. Wir haben zurzeit folgende Zusammensetzung: 35 % der Kammermitglieder sind niedergelassene Ärzte. Diese 35 % stellen 65 % der Mitglieder der Kammerversammlung. Oder anders ausgedrückt: Ein Drittel der Ärzte besetzt zwei Drittel aller vorhandenen Plätze. Mit Minderheitenschutz und repräsentativer Vertretung in der Kammerversammlung hat dies ohne Zweifel nichts zu tun. Hätten wir solche Verwerfungen hier im Parlament, würden die betroffenen Parteien garantiert das Verfassungsgericht anrufen, und sie würden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Recht bekommen. Meine Damen und Herren, genau dieses Problem spiegelt sich in der Kammerversammlung wider und wird von vielen Ärzten in Briefen auch deutlich angesprochen. Viele Ärzte weisen darauf hin, dass die Ungleichbehandlung der ärztlichen Berufsgruppen in der Kammerversammlung bitte korrigiert werden möge. Wir sind als Gesetzgeber aufgefordert, diese Ungleichbehandlung so rechtzeitig zu beseitigen, dass sie mit der nächsten Kammerversammlung korrigiert ist. Da der von den Koalitionsfraktionen zugesagte Antrag immer noch fehlt und die Zeit drängt, bringen wir jetzt den alten Vorschlag zur Gesetzesänderung ein. Ich habe heute, wie sicherlich auch Sie, im rundblick über die Reaktionen der jetzigen Kammer gelesen. Mich wundert das nicht. Wenn man solche Verwerfungen in der Kammerversammlung hat, die nicht das demokratische Bild widerspiegeln, dann hat man offensichtlich auch Spaß daran, sie zu behalten; denn das ist ja auch ganz komfortabel. Wir jedenfalls haben uns aber auf etwas anderes verständigt. Deshalb appelliere ich an die Mehrheitsfraktionen, mit uns eine zügige Beratung durchzuführen und ihre Zusagen, die sie vor dem Ausschuss und hier vor dem Parlament gemacht haben, einzuhalten. Alles andere spräche für sich selbst und würde nicht mehr dem entsprechen, was wir gemeinsam vereinbart haben.