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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser an sich nicht spektakuläre Tagesordnungspunkt ist ein Paradebeispiel dafür, wie Sie zwischenzeitlich mit Minderheiten umgehen und wie Sie darüber hinaus auch mit der Opposition hier im Landtag umgehen. Insofern hat das schon einen gewissen Stellenwert. - Mit Tränen brauchen Sie mir nicht zu kommen. Ich finde das toll, wie Sie das machen, weil Sie die Machtarroganz relativ schnell eingeholt hat, schneller, als ich es vermutet hatte, meine Damen und Herren. Wir bekommen Briefe von Ärzten, die schreiben - ich zitiere -: Der Vorschlag, bei der Wahl zur Kammerversammlung auch Landeslisten zulassen zu sollen, soll nach den uns vorliegenden Informationen im Ausschuss wohl keine Mehrheit gefunden haben. Leider steht damit zu erwarten, dass kleinere Gruppen der Möglichkeit beraubt werden, die Berufspolitik mitzugestalten. Dies wird die Tendenz verstärken, dass die Kammerversammlung nicht die Zusammensetzung der Mitglieder widerspiegelt. Zurzeit stellen die niedergelassenen Ärzte 35 % der Kammermitglieder, aber 65 % dieser 35 % Ärzte stellen die Delegierten. Oder anders gesagt: Ein Drittel der Ärzte besetzt zwei Drittel aller Plätze. - So weit aus Briefen von betroffenen Ärzten. In der Tat hat Frau Janssen-Kucz Recht: Es bestand ausweislich des Protokolls vom 1. Dezember 2004 Einigkeit im Ausschuss zwischen den Fraktionen darüber, dass dieses Unverhältnis in Ordnung gebracht werden soll. Zum damaligen Zeitpunkt wollten die Koalitionsfraktionen sogar prüfen, ob eine Änderung als Artikelgesetz an das Verwaltungsverfahrensgesetz angefügt werden sollte. Sie wollten sich diesbezüglich mit uns in Verbindung setzen, damit das gegebenenfalls ein gemeinsamer Antrag werden kann, so Ihr damaliger gesundheitspolitischer Sprecher Dr. Winn. Seit diesem Zeitpunkt haben wir zu diesem Thema von Ihnen nichts mehr gehört; offenbar wollte die Koalition nur ungern daran erinnert werden. Meine Damen und Herren! Frau Siebert, Sie haben es deutlich gemacht: Sie setzen hier eindeutig auf das Instrument der Vergesslichkeit. Selbstverständlich hat es Sie gestört, dass wir das Thema hier wieder aufgenommen haben, weil Sie selbst dazu nicht in der Lage waren; denn Tatsache ist, dass Herr Dr. Winn noch im Dezember 2003 hier im Plenum erklärt hat: Wir sind ... bereit, eine Anpassung ... vorzunehmen und über notwendige Änderungen nachzudenken. Wir sind also bereit, über Anträge im Sozialausschuss sachlich zu beraten. Meine Damen und Herren, Sie waren stattdessen einer sachlichen Beratung zu keinem Zeitpunkt zugänglich. Sie haben das im Sozialausschuss inhaltlich überhaupt nicht diskutiert. Sie haben erstaunliche Erinnerungslücken deutlich gemacht, was die bisherige Diskussion zu diesem Thema ausgemacht hat. Sie haben auch keine ernsthaften Argumente für Ihre wirklich ausgesprochen wendige Argumentation vorgebracht. Sie sollten einfach einmal den wahren Grund sagen. Der wahre Grund ist ein ganz anderer: Die Koalition wollte das, aber die Sozialministerin hat sie zurückgepfiffen. Die Sozialministerin hat deutlich gemacht, dass sie weiterhin dazu beitragen will, dass die niedergelassenen Ärzte eine völlig überproportionale Mehrheit im Ärzteparlament haben. Die Sozialministerin lässt des Weiteren zu, dass die Minderheit eben die Mehrheit stellen soll. - Sie hat sich ja gemeldet. Vielleicht wird sie uns nachher gleich erklären, wie es zu dieser wundersamen einseitigen Zuneigung kommt. Jedenfalls steht fest, dass die Facharztgruppen und die Krankenhausärzte dieses Ausgrenzen schlicht als unmöglich empfinden, dass sie deutlich machen, dass sich das zugunsten der niedergelassenen Ärzte weiter verstärken wird und so einseitig Standesinteressen in der Kammer durchgesetzt werden. Ich gestehe zu, das ist in der Regel eine Klientel, die nicht besonders der Sozialdemokratie zugeneigt ist. Was Sie, meine Damen und Herren, mit den unterschiedlichen Arztgruppen machen, ist schon eine tolle Nummer. Es geht ja noch weiter: In wirklich blindem Gehorsam gegenüber der Ministerin sind Sie noch nicht einmal in der Lage, diesen Antrag dazu zu nutzen, die aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes dringend notwendige Novellierung des Kammergesetzes vorzunehmen. Ich frage mich, ob Sie auch das aussitzen wollen oder ob Sie wenigstens zu diesem Teil in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen werden. Ich finde, es ist ein sehr einprägsames Beispiel dafür - das ist nicht zum ersten Mal der Fall -, dass sich die CDU/FDP-Koalition als gestaltendes Element in der Sozialpolitik für Niedersachsen völlig abgemeldet hat und statt dessen lieber nur als Statthalterin der Ministerin fungiert. Das ist auch ein Beispiel dafür, was Ihre Zusagen im Sozialausschuss wirklich wert sind bzw. wert zu sein scheinen, nämlich gar nichts mehr. Sie können sicher sein, wir werden dies künftig zu würdigen wissen. Wenn Sie uns wieder irgendeine Zusage machen, können Sie davon ausgehen, dass wir gelernt haben, dass das bei Ihnen noch nicht einmal so lange hält, wie die Sitzung dauert. - Vielen Dank.