Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs
Uwe Schwarz (SPD):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Gesetzentwurf mit hohem Zeitdruck im Ausschuss beraten müssen. Trotzdem will ich an dieser Stelle deutlich sagen - wir haben in den vergangenen Tagen an dieser Stelle über viele Kontroversen diskutiert -, dass ich der Meinung bin, dass wir im Fachausschuss eine ausgesprochen konstruktive Diskussion darüber geführt haben. Ich möchte Herrn Matthiesen an dieser Stelle danken. Das war ein gutes Aufeinanderzugehen. Das könnte häufiger der Fall sein.
Ich bin davon ausgegangen, dass wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam verabschieden werden, insbesondere nachdem Herr McAllister eine Pressemitteilung als Ergebnis der Klausurtagung der CDU-Fraktion herausgegeben hat. In dieser Pressemitteilung hat Herr McAllister Folgendes festgestellt:
Erstens. Die Leistungen der Blindenhilfe in Höhe von 21 Millionen Euro sollen durch das Land finanziert werden.
Zweitens. Die Kommunen werden nicht zusätzlich belastet. Im Quotalen System soll ein Ausgleich für Städte, Gemeinden und Landkreise geschaffen werden.
Unabhängig davon, dass das zwei Gegensätze sind: Wenn man den Betrag von vornherein deckelt, kann man nicht hinterher sagen, man werde den Kommunen alles erstatten. Das war schon ein bisschen schwierig. Trotzdem haben wir im Ausschuss darüber geredet und gesagt, dass der Fraktionsbeschluss - die CDU-Fraktion meint es so, wie sie es aufgeschrieben hat - dann auch in dieser Form Eingang in das Gesetz finden soll. Daher haben wir den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gemeinsam beauftragt, einen Formulierungsvorschlag dafür vorzulegen. Das hat der GBD auch gemacht. Diesen Formulierungsvorschlag finden Sie als kompletten Formulierungsvorschlag in unserem Änderungsantrag. Der GBD hat nämlich schlicht und einfach gesagt: Wenn das so sein soll, dann muss das heißen: Zusätzliche Aufwendungen für Leistungen der Blindenhilfe, die entstehen, bleiben bei den Aufwendungen zugunsten der örtlichen Träger der Sozialhilfe unberücksichtigt. - Damit wäre es diese Fassung gewesen, und dieses Gesetz wäre einstimmig verabschiedet worden.
Kurz vor der Schlussabstimmung im Ausschuss erreichte uns die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, der sich über die gemeinsam erarbeitete Grundlage der Sozialpolitiker hinweggesetzt hat. Aus der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, in der die Formulierung bleiben unberücksichtigt steht, ist dann geworden: bleiben nach Maßgabe des Haushaltes unberücksichtigt. Das, meine Damen und Herren, hat eine gänzlich andere Qualität. Das bedeutet nämlich, dass Sie sich faktisch, und zwar sehr bewusst, hiermit das Eingangstor zum Wortbruch aufgemacht haben, um deutlich zu machen, dass Sie natürlich nicht gewillt sind, jedes Mal die gesamte Summe weiterzugeben, sondern dass Sie exakt in jedem Haushaltsjahr darüber entscheiden wollen, ob Sie überhaupt bereit sind und in welcher Höhe Sie bereit sind, diese Summe - - -
(Zwischenruf)
- Ich habe das sehr gut verstanden, Herr Kollege, und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben es auch verstanden. - Wenn das so richtig ist, dann hätten Sie die Beschlussempfehlung des GBD ohne Probleme mittragen können. Das haben Sie nicht getan. Das, was hier läuft, ist völlig durchsichtig. Sie wollen hier den Betrug der Kommunen vorbereiten. Weil das genau so ist, werden wir an dieser Stelle nicht zustimmen.
Dass die Halbwertszeit der Aussagen Ihres Fraktionsvorsitzenden nur knapp 14 Tage überdauert hat, ist ein Problem, das Sie mit sich selber regeln müssen. Wir werden Sie dabei nicht unterstützen, meine Damen und Herren.