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Uwe Schwarz (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von 265 Kieferorthopäden hatten bis gestern fast 60 ihre Kassenzulassung zum 1. Juli dieses Jahres zurückgegeben. Damit ist die kassenzahnärztliche Versorgung zumindest in den Zulassungsbereichen Cuxhaven, Hildesheim und im Landkreis Hannover nicht mehr gewährleistet. Ich finde es okay, wenn Zahnärzte für sich die Entscheidung treffen, nur noch Privatpatienten behandeln zu wollen. Ich finde es nicht okay, wenn Kieferorthopäden in diesem Zusammenhang versuchen, ihre Einkommensinteressen auf dem Rücken von Patientinnen und Patienten und vor allem auf dem Rücken von Hilfe suchenden Eltern und deren Kindern auszutragen, meine Damen und Herren. Ich finde dieses Verhalten gerade für Mediziner zutiefst unanständig. Es ist noch weniger okay, wenn die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung, für die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verantwortlich, dieses rechtswidrige Verhalten nicht nur laufen lässt, sondern mit öffentlichen Erklärungen noch anheizt und dabei vor Falschinformationen nicht zurückschreckt. Die Kieferorthopäden haben mit Rückendeckung ihrer zahnärztlichen Vereinigung zwischenzeitlich jedes Maß verloren. Ihre Behauptungen strotzen vor Unwahrheiten. Behauptet wird, die gesetzlichen Krankenkassen hätten durch die Gesundheitsreform für massive Mittelkürzungen gesorgt. Richtig ist: Die Vergütung der Kieferorthopäden erfolgt nach Sätzen, die von der Zahnärzteschaft und den Krankenkassen unter Beteiligung der Kieferorthopäden gemeinsam beschlossen wurden. Einvernehmlich ist die Priorität von Zahnersatz in Richtung Vorsorge und Zahnerhalt verschoben worden. Behauptet wird: Patienten könnten zum Kassensatz weiter behandelt werden. Richtig ist: Die Kostenerstattung ist ein gesetzliches Wahlrecht der Versicherten. Sie gilt für mindestens ein Jahr und dann für den gesamten ambulanten Bereich. Erstattet wird der Betrag auch nur für die Sachleistung, d. h. es bleibt immer ein Eigenanteil bei den Versicherten. Richtig ist auch, meine Damen und Herren: Kostenerstattung nur für einzelne Leistungsbereiche der ambulanten Versorgung ist gesetzlich schlichtweg nicht möglich. Worum geht es in den Verlautbarungen der KZVN und der Zahnärzte? Die Pressemitteilung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte vom 30. April sagt das ganz deutlich. Ich zitiere: Die Rückgabe der Kassenzulassung von rund 30 Kieferorthopäden ist keine Protestaktion, sondern der Ausstieg aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung. Nun beginnt die Austrittswelle aus dem System. Auch das ist den Damen und Herren nicht recht, weil plötzlich die Versorgung nicht mehr sichergestellt sei. Genau das ist die Absicht, um die es hier geht. Wenn Sie sich das im Übrigen einmal ansehen: Die Pressemitteilungen des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte und der KZVN erfolgen immer auf dem gleichen Vordruck, es wird lediglich das Logo ausgewechselt. Auch das könnte einer Aufsicht gelegentlich einmal auffallen, meine Damen und Herren. Die Zielrichtung der Zahnärzte ist nicht neu. Sie hat gerade in Niedersachsen eine lange Geschichte. Die KZVN kann sich nach meiner Auffassung gerne als Zahnärztegewerkschaft verstehen. Aber sie darf das nicht unter dem Deckmantel einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Wir fordern deshalb, endlich die KZV als Pflicht- und Zwangsveranstaltung abzuschaffen und aufzulösen. Die bayerische Sozialministerin, Frau Stewens, stellte bereits Ende Februar dieses Jahres fest - ich zitiere -: Es spielt keine Rolle, ob die KZVB mit den Ergebnissen der Gesundheitsreform zufrieden ist oder nicht - geltendes Recht muss von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ohne Wenn und Aber angewendet werden. Die KZVB hat jetzt unverzüglich die von ihr geforderte Erklärung zur Rechtstreue abzugeben. Anderenfalls muss sie mit der Einsetzung eines Staatskommissars rechnen. Die Ministerin rät den Patienten, keinesfalls eine Erklärung zu unterschreiben, wonach sie Leistungen direkt bezahlen und die Rechnungen bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Meine Damen und Herren, das ist eine ganz klare und deutliche Aussage zu dem Verhalten der Zahnärzte. Ich hätte mich gefreut, wenn es eine solche Aussage nur ansatzweise von unserer Sozialministerin gegeben hätte. In Bayern gilt im Übrigen die gleiche Rechtsgrundlage wie in Niedersachsen, nämlich § 89 SGB IV. Danach wäre auch die Ministerin in Niedersachsen verpflichtet, im Zweifelsfall mit den Mitteln des Verwaltungsvollstreckungsrechtes Rechtsverletzungen zu beheben. Was macht die niedersächsische Sozialministerin? - Sie macht erst einmal lange Zeit nichts. Von Beheben keine Spur! Sie begleitet lieber und gibt freundliche Grußadressen ab. Ich zitiere aus ihren Pressemitteilungen: Ich appelliere an die Ärzte. Die Ärzte sollten ihr Vorgehen überdenken. Sie sollten den gesetzlichen Auftrag ernst nehmen. - Und so weiter! Meine Damen und Herren, hier werden nur Wattebäuschen geworfen - wahrscheinlich, um sich nicht mit ärztlichen Berufskollegen anzulegen. Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat zu Beginn dieses Themas am 23. Februar eine Kleine Anfrage zu den Praktiken der Kieferorthopäden und der KZV Niedersachsen gestellt. Die Ministerin spielte dabei erstmals auf Zeit. Sie beantragte trotz eindeutiger Sachlage eine Fristverlängerung für die Beantwortung. Nach sage und schreibe zwei Monaten, am 21. April 2004, war sie freundlicherweise bereit zu antworten. Wir hatten gefragt: Wann hat die Landesregierung welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen, um die KZVN zu rechtskonformem Verhalten anzuhalten? Wir hatten gefragt: Welche Fristen hat die Landesregierung der KZVN zur korrekten Umsetzung des Gesetzes eingeräumt, und wie gedenkt die Landesregierung ihre Position gegenüber der KZVN durchzusetzen? Die Antwort: Die Landesregierung hat keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen, weil diese in einem Abwägungsprozess als nicht zielführend eingeschätzt wurden. Meine Damen und Herren, wir hatten gefragt: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Gefährdung der Sicherstellung kieferorthopädischer Behandlung abzuwenden? Die Antwort der Landesregierung: Zunächst einmal ist festzustellen, dass die kieferorthopädische Versorgung der niedersächsischen Bevölkerung derzeit als gesichert angesehen werden kann. Meine Damen und Herren, diese Antwort stammt vom 28. April, Frau Ministerin, als Eltern schon massenweise genötigt wurden, in den Praxen bis zum 1. Juni Erklärungen zu unterschreiben, dass sie für ihre Kinder auf das Kostenerstattungsprinzip umsteigen. Ich halte dieses Verhalten des Ministeriums und der Ministerin für wirklich ungeheuerlich, und ich sage es ganz deutlich: Sie haben schlicht und einfach gekniffen. Viel schlimmer noch: Sie haben die KZV mit Ihrem laschen Vorgehen geradezu ermuntert, das rechtswidrige Vorgehen fortzusetzen. Bis heute gibt es trotz Ihrer zahlreichen Bittbriefe nur Verlautbarungen der KZVN, die das Verhalten der Kieferorthopäden unterstützen, statt auf die rechtliche Situation hinzuweisen und endlich den Sicherstellungsauftrag zu gewährleisten. Die Ministerin ist in Wahrheit erst in die Strümpfe gekommen, als unser Entschließungsantrag hier im Parlament vorgelegt wurde. Sie hat dann freundlicherweise eine Frist bis vergangenen Freitag gesetzt. Diese Frist ist - bis heute - verlängert worden. Es stellt sich die Frage: Warum wohl bis heute? - Das hat sicherlich überhaupt nichts damit zu tun, dass heute das Parlament tagt. Meine Damen und Herren, die KZVN denkt überhaupt nicht daran, den Sicherstellungsauftrag in Niedersachsen zu gewährleisten. Der Vorsitzende hat in einer Pressemitteilung ganz deutlich hervorgehoben, er könne ja schließlich auch keine Zahnärzte backen. Nein, Frau Ministerin, Sie haben in dieser Frage auf Zeit gespielt, sozusagen von Arzt zu Arzt, und dies auf dem Rücken von Patientinnen und Patienten ausgetragen, vor allem auf dem Rücken besorgter Eltern, die nicht wissen, wie sie mit der Behandlung ihrer Kinder fortfahren sollen. Nach meiner festen Überzeugung haben Sie an dieser Stelle zumindest bis heute vollständig versagt. Ich bin gespannt, welche Erklärung Sie uns heute geben, wie Sie die Sicherstellung ab 1. Juli 2004 gewährleisten.