
23. Juli 2020: Neuordnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Landkreis Northeim – Landtagsabgeordneter Uwe Schwarz stellt Anfrage an die Landesregierung
Uwe Schwarz erklärt dazu: „Die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes liegt alleine in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Ich appelliere aber ausdrücklich an die Verantwortlichen, dafür Sorge zu tragen, dass durch eine Neuordnung keine Verschlechterung der medizinischen Versorgung für die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten eintritt.“
Schwarz bittet die Landesregierung in diesem Zusammenhang um Aufklärung darüber, welche Ursachen zu der Entscheidung der KVN geführt haben, wie sich die einzelnen Versorgungsbereiche nach der Neustrukturierung darstellen und welche Auswirkungen dies auf die Einwohnerinnen und Einwohner hat.
Darüber hinaus greift der Landtagsabgeordnete in seiner Anfrage die insbesondere von Teilen der Ärzteschaft öffentlich geäußerte Kritik an der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 auf. Die Rufnummer dient als zentrale Anlaufstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und als Terminservicestelle der KVN für die Bevölkerung.
„Um eine gute Versorgung auch außerhalb der regulären Sprechzeiten zu gewährleisten, muss selbstverständlich sichergestellt sein, dass die 116 117 als zentrale Anlaufstelle reibungslos funktioniert, es nicht zu unverhältnismäßig langen Warteschleifen kommt und die Patientinnen und Patienten an die richtigen Stellen verwiesen werden. Ich habe daher die Landesregierung um ihre Erkenntnisse darüber gebeten, ob durch die Einführung der bundesweit einheitlichen Rufnummer und die Zusammenlegung mit der Terminservicestelle Nachteile für Hilfesuchende eingetreten sind“, so Schwarz. Als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied der Enquete Kommission zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen bezieht sich Uwe Schwarz dabei sowohl auf die Situation im Landkreis Northeim, als auch auf die landesweiten Erfahrungen mit der Rufnummer.