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Presse Foto: Schwarz

1. Dezember 2021: Uwe Schwarz: Neue Regelungen für die personelle Ausstattung der Randzeiten in Kindertagesstätten

Mit dem im August neu in Kraft getretenen Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) wurden Fortschritte in der Qualität für die frühkindliche Bildung auf den Weg gebracht.

Unter anderem wurde eine einheitliche Regelung zur personellen Mindestausstattung für Kleingruppen geschaffen. Das Gesetz regelte bisher zudem, dass auch in Randzeiten – also in Früh- und Spätdiensten – zwei pädagogische Fachkräfte eine Kita-Gruppe betreuen müssen. Einige Träger haben jedoch zurückgemeldet, dass es für sie aufgrund des Fachkräftemangels schwierig ist, diese Anforderung zu erfüllen. Die regierungstragenden Fraktionen aus SPD und CDU haben sich daher dazu entschlossen, das Gesetz an der entsprechenden Stelle anzupassen und einen Gesetzentwurf eingebracht, der es ermöglicht, auf Antrag im Einzelfall eine personelle Besetzung mit zwei pädagogischen Assistenzkräften in Randzeitgruppen zuzulassen. Dies kann auch rückwirkend genehmigt werden.

Die Besetzung während der Randzeiten mit zwei pädagogischen Assistenzkräften ist damit voll finanzhilfefähig. Konkret wird durch eine bis zum 31. Juli 2023 befristete Ausnahmeregelung ein zusätzlicher Zeitraum gewährt, um den Trägern Steuerungsmöglichkeiten für den Einsatz des zur Verfügung stehenden Personals zu geben.

Uwe Schwarz, SPD-Landtagsabgeordneter aus Bad Gandersheim, erklärt dazu: „Mit dieser Regelung bleiben die grundsätzlichen Qualitätsstandards bestehen. Wichtig ist uns als SPD-Fraktion aber zuvorderst, dass die bestehenden Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten auch in den Randzeiten aufrechterhalten werden können. Mit der eingebrachten Gesetzesänderung schaffen wir nun eine angemessene Übergangsfrist, damit sich die Träger, die personelle Engpässe gemeldet haben, auf die neue Situation einstellen können.“

Die Änderung wird aller Voraussicht nach im Dezemberplenum verabschiedet und in Kraft treten.

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