28. Oktober 2013: Uwe Schwarz (SPD) stellt Mündliche Anfrage
„Förderung der hausärztlichen Versorgung: Wie viel Mittel hatte die ehemalige Landesregierung eingeplant?“
Der Landtagsabgeordnete und sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion hat mit seinem Arbeitskreis eine mündliche Anfrage ins Parlament eingebracht. Hintergrund waren verschiedene Berichte in Tageszeitungen, mit der Meldung, dass die Landesregierung bei den Landärzten kürzen werde. Auch die CDU-Landtagsfraktion behauptete in einer Pressemitteilung vom 09.10.2013, dass die Landesregierung nur noch 400.000 statt wie bisher eine Million Euro jährlich im Haushaltsetat bereitstelle. Diese Skandalisierung entbehrt jeder Grundlage, so wird auch in einem Artikel der taz vom 10.10.2013 zu dieser Thematik deutlich, „dass die Zuschüsse unter Schwarz-Gelb vermutlich komplett ausgelaufen wären: Denn in deren mittelfristiger Haushaltsplanung waren ab 2014 überhaupt keine Gelder mehr vorgesehen“, machte Uwe Schwarz den Sachverhalt weiter deutlich. Zudem stellte ein Sprecher des Sozialministeriums in der vergangenen Woche fest, dass das Land Niedersachsen zukünftig eine Million Euro an freiwilligen Mitteln in die gesundheitliche Versorgung auf dem Land investiere.
Uwe Schwarz möchte daher nun von der Landesregierung wissen, welche Zuständigkeiten und Kompetenzen die Regierung bei der ambulanten ärztlichen – insbesondere hausärztlichen – Versorgung überhaupt hat. Des Weiteren soll dargelegt werden, ob die Landesregierung 2014 ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung vornehmen wird und welche Programme die ehemalige CDU/FDP-Landesregierung zur Stärkung der ambulanten Versorgung in der mittelfristigen Finanzplanung 2014 vorgesehen hatte.
Der Landtagsabgeordnete und sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion hat mit seinem Arbeitskreis eine mündliche Anfrage ins Parlament eingebracht. Hintergrund waren verschiedene Berichte in Tageszeitungen, mit der Meldung, dass die Landesregierung bei den Landärzten kürzen werde. Auch die CDU-Landtagsfraktion behauptete in einer Pressemitteilung vom 09.10.2013, dass die Landesregierung nur noch 400.000 statt wie bisher eine Million Euro jährlich im Haushaltsetat bereitstelle. Diese Skandalisierung entbehrt jeder Grundlage, so wird auch in einem Artikel der taz vom 10.10.2013 zu dieser Thematik deutlich, „dass die Zuschüsse unter Schwarz-Gelb vermutlich komplett ausgelaufen wären: Denn in deren mittelfristiger Haushaltsplanung waren ab 2014 überhaupt keine Gelder mehr vorgesehen“, machte Uwe Schwarz den Sachverhalt weiter deutlich. Zudem stellte ein Sprecher des Sozialministeriums in der vergangenen Woche fest, dass das Land Niedersachsen zukünftig eine Million Euro an freiwilligen Mitteln in die gesundheitliche Versorgung auf dem Land investiere.
Uwe Schwarz möchte daher nun von der Landesregierung wissen, welche Zuständigkeiten und Kompetenzen die Regierung bei der ambulanten ärztlichen – insbesondere hausärztlichen – Versorgung überhaupt hat. Des Weiteren soll dargelegt werden, ob die Landesregierung 2014 ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten Versorgung vornehmen wird und welche Programme die ehemalige CDU/FDP-Landesregierung zur Stärkung der ambulanten Versorgung in der mittelfristigen Finanzplanung 2014 vorgesehen hatte.