28. Oktober 2013: Verbände loben Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen für einen inklusiven Landtag
Die Beratung über den Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen für einen inklusiven Landtag wurde mit einer Expertenanhörung fortgesetzt. Der Einladung, zum Antrag Stellung zu nehmen, waren elf soziale Verbände und Einrichtungen gefolgt. Im Anschluss daran stellte der sozialpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Uwe Schwarz, fest, „wie wichtig es ist, dass das Parlament beispielhaft bei der Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft voran gehen muss. Seit Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist bisher zu viel Zeit untätig vergangen, sodass die Erwartungshaltung der Betroffenen verständlicherweise sehr hoch ist.“
Die Regierungsfraktionen haben im August einen Entschließungsantrag für einen inklusiven Landtag vorgelegt, in dem sie fordern, dass der Landtag Niedersachsens vorbildlich für Menschen mit Benachteiligungen in Zukunft durch eine inklusive Informationspolitik und einen inklusiven Umbau mehr Teilhabe ermöglichen soll. Die Anhörung zu dem Antrag zeigte, so Uwe Schwarz, dass es sehr wichtig sei, Menschen mit Behinderungen in den Beratungen anzuhören und ihren Sachverstand mit aufzunehmen. „Gerade, was den bevorstehenden Umbau des Plenarsaals betrifft, ist angemahnt worden, einen Beraterkreis von Betroffenen mit unterschiedlichen Bedarfen persönlich mit einzubeziehen. Diese Idee werden wir aufgreifen.“
Doch nicht nur die Barrierefreiheit im Landtag, auch ein barrierefreier Zugang zu den Medien des Landtags und die „Leichte Sprache“ haben in den Beratungen eine große Rolle gespielt. Nach Meinung der Experten übernehme der Landtag in dieser Hinsicht eine längst überfällige und wichtige Vorbildfunktion, um die unmittelbare Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zukünftig auch in der niedersächsischen Landespolitik Schritt für Schritt umzusetzen.
Während der Anhörung begrüßten die Vertreterinnen und Vertreter der Fachverbände darüber hinaus, dass der Landtag sich endlich selbst verpflichtet und den Gedanken der Inklusion umfassend umzusetzen will. Denn obwohl seit dem 26. März 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtskräftig ist, ginge die Umsetzung der Konvention in Niedersachsen bisher nur schleppend voran. Die niedersächsische Landesregierung hat aus diesem Grunde als eine der ersten Maßnahmen seit der Regierungsübernahme im Februar 2013 die „Fachkommission Inklusion“ gegründet, die unter der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet.
An der Sitzung nahmen teil: Gehörlosenverband Niedersachsen e.V., Deutscher Schwerhörigenbund - Landesverband Niedersachsen e.V., Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V., BSK-Landesvertretung Selbsthilfe Körperbehinderter Niedersachsen, GiB gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH - Tagesförderstätte für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen, ISL Landesverband Niedersachsen, Hannoversche Werkstätten gem. GmbH - Büro für Leichte Sprache, LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V., SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V., LAG der Werkstatträte für behinderte Menschen in Niedersachsen, Lebenshilfe Niedersachsen e. V.
Die Regierungsfraktionen haben im August einen Entschließungsantrag für einen inklusiven Landtag vorgelegt, in dem sie fordern, dass der Landtag Niedersachsens vorbildlich für Menschen mit Benachteiligungen in Zukunft durch eine inklusive Informationspolitik und einen inklusiven Umbau mehr Teilhabe ermöglichen soll. Die Anhörung zu dem Antrag zeigte, so Uwe Schwarz, dass es sehr wichtig sei, Menschen mit Behinderungen in den Beratungen anzuhören und ihren Sachverstand mit aufzunehmen. „Gerade, was den bevorstehenden Umbau des Plenarsaals betrifft, ist angemahnt worden, einen Beraterkreis von Betroffenen mit unterschiedlichen Bedarfen persönlich mit einzubeziehen. Diese Idee werden wir aufgreifen.“
Doch nicht nur die Barrierefreiheit im Landtag, auch ein barrierefreier Zugang zu den Medien des Landtags und die „Leichte Sprache“ haben in den Beratungen eine große Rolle gespielt. Nach Meinung der Experten übernehme der Landtag in dieser Hinsicht eine längst überfällige und wichtige Vorbildfunktion, um die unmittelbare Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zukünftig auch in der niedersächsischen Landespolitik Schritt für Schritt umzusetzen.
Während der Anhörung begrüßten die Vertreterinnen und Vertreter der Fachverbände darüber hinaus, dass der Landtag sich endlich selbst verpflichtet und den Gedanken der Inklusion umfassend umzusetzen will. Denn obwohl seit dem 26. März 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtskräftig ist, ginge die Umsetzung der Konvention in Niedersachsen bisher nur schleppend voran. Die niedersächsische Landesregierung hat aus diesem Grunde als eine der ersten Maßnahmen seit der Regierungsübernahme im Februar 2013 die „Fachkommission Inklusion“ gegründet, die unter der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet.
An der Sitzung nahmen teil: Gehörlosenverband Niedersachsen e.V., Deutscher Schwerhörigenbund - Landesverband Niedersachsen e.V., Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V., BSK-Landesvertretung Selbsthilfe Körperbehinderter Niedersachsen, GiB gemeinnützige Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH - Tagesförderstätte für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen, ISL Landesverband Niedersachsen, Hannoversche Werkstätten gem. GmbH - Büro für Leichte Sprache, LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V., SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V., LAG der Werkstatträte für behinderte Menschen in Niedersachsen, Lebenshilfe Niedersachsen e. V.