Nichtraucher schützen - Jugendschutz verbessern
Anrede,
ich will es gleich zu Beginn deutlich sagen, Ziel dieses Antrages ist es nicht, Raucher und Raucherinnen zu verteufeln. Ziel ist es auch nicht, den hier im Landtag gefundenen Kompromiss in Frage zu stellen. Wer rauchen will oder muss, der oder die sollen dafür auch entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen.
Ziel dieses Antrages ist es, ausschließlich Nichtraucher davor zu schützen, unfreiwillig mitrauchen zu müssen und den Jugendschutz so deutlich zu verschärfen, dass Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Nikotin so weit wie möglich verbaut wird.
Ein umfassender Nichtraucherschutz, der in Deutschland zurzeit schwerfällig diskutiert wird, ist in den meisten europäischen Ländern und auch darüber hinaus eine Selbstverständlichkeit: in Großbritannien, Irland, Finnland, Norwegen, Schweden, Italien, Malta, China, Neuseeland, USA, usw., um nur einige Länder zu nennen.
In Europa leisten sich zurzeit nur noch Dänemark, Luxemburg und Deutschland den zweifelhaften Luxus, die schweren gesundheitlichen Schädigungen von Nikotin herunter zu spielen oder zu ignorieren.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg also nicht irgendwelche Fanatiker oder Spinner - stellte in einer neuen Studie im Januar dieses Jahres fest:
Tabakrauch in Innenräumen stellt eine weithin unterschätzte, erhebliche Gesundheitsgefährdung mit möglicher Todesfolge dar.
Tabakrauch am Arbeitsplatz wurde aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis bereits 1998 auch in Deutschland in die höchste Gefahrenklasse der Kategorie krebserzeugender Arbeitsstoffe" eingestuft.
Weder ein größerer zeitlicher Abstand zwischen dem Rauchen und dem Aufenthalt in Räumen, in denen geraucht wurde, noch mit hohem Aufwand verbundene Lüftungsmaßnahmen reichen aus, um die gesundheitsgefährdenden Stoffe des Tabakrauches in der Umgebung vollständig zu beseitigen,
stellte das Krebsforschungszentrum fest.
Ich weiß, dass viele Raucherinnen und Raucher die Gefahren des Rauchens nicht ernst nehmen oder herunter spielen. Das gilt im Übrigen auch für andere Drogen. In meiner aktiven Zeit in der Krankenkasse habe ich viele Patientinnen und Patienten erlebt, die diese mangelnde Einsicht bitter bereut haben, nachdem es zu spät war. 140.000 Nikotintote in Deutschland sprechen da eine deutliche Sprache. Trotzdem ist natürlich jeder und jede für das eigene Tun selber verantwortlich.
Nur am Rande, wir diskutieren gegenwärtig sehr lebhaft eine neue Gesundheitsreform in Deutschland. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Tabakkonsum wird auf jährlich 20 bis 80 Mrd. Euro geschätzt. Dieser muss in der Regel aus unseren Krankenkassenbeiträgen beglichen werden. Dem gegenüber stehen 15 Mrd. Euro Staatseinnahmen aus der Tabaksteuer.
Wenn der Staat schon erheblich daran verdient, dass Menschen sich zu Tode rauchen und trinken, dann sollte diese Steuer gefälligst auch zweckgebunden in die Sozialkassen fließen, um wenigstens einen Teil der Krankenkassenausgaben auszugleichen.
Dass die Große Koalition nun eine Gesundheitsreform plant, wo sie 1,5 Mrd. Euro aus Steuermitteln zur kostenlosen Mitversicherung von Kindern an die Krankenkassen zahlen will und im Gegenzug den ohnehin geringen Anteil von 4,2 Mrd. Euro Tabaksteuer wieder den Kassen wegnimmt, ist ein Treppenwitz. Mit dem vielgerühmten Umstieg in die Steuerfinanzierung hat das jedenfalls nichts zu tun, und es ist auch nicht Ziel führend.
Unsere Aufgabe in der Politik ist es, sicherzustellen, dass Menschen, vor allem Kinder, Jugendliche, Schwangere und kranke Menschen, nicht unfreiwillig in öffentlichen Gebäuden, Gesundheitseinrichtungen, Verkehrsmitteln usw. mitrauchen müssen.
Mindestens 3300 Tote jährlich durch das unfreiwillige Einatmen der im Tabakrauch enthaltenen Giftstoffe hat das Deutsche Krebsforschungszentrum ermittelt. Im Vordergrund stehen dabei Herz-Kreislauf-Krankheiten, Lungenkrebs, chronische Atemwegserkrankungen sowie der plötzliche Kindstod.
Dieses ist nicht akzeptabel! Und ich weiß, wovon ich rede, da ich selber erhebliche Atemwegsprobleme und Allergien bekomme, wenn ich mich längere Zeit in verqualmten Bereichen aufhalten muss.
Ich weiß, dass dieses Thema parteiübergreifend kontrovers diskutiert wird. Im Deutschen Bundestag steht ein Gruppenantrag vor der Beratung. Fast alle Bundesländer haben sich mindestens positioniert oder sind den laufenden Bundesratsinitiativen für einen umfassenden Nichtraucherschutz beigetreten. Leider Thüringen und Niedersachsen nicht. Zuletzt hat gerade Bremen kurz vor der Sommerpause ein Landesgesetz verabschiedet.
Die Landesregierung macht es sich m. E. zu einfach, wenn sie lediglich die Entwicklung auf Bundesebene abwarten will.
Ich empfehle der Landesregierung, einen Blick in die umfassende Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 7.9.06 zu werfen. Darin wird festgestellt, dass nach der Föderalismusreform die Regelungskompetenz des Nichtraucherschutzes in etlichen Bereichen nicht allein beim Bund, sondern bei den Ländern liegt (z. B. Gaststättengewerbe, eigenen Einrichtungen, Schulen, usw.).
Frau von der Leyen hatte in einer Pressemitteilung vom 7.5.2004 eine Dachkampagne des Landes: rauchfrei in Niedersachsen angekündigt und festgestellt: Überall dort, wo Kinder und Jugendliche zusammen kommen, soll in Niedersachsen das Rauchen tabu sein. Sie wollte das Rauchen in Sportvereinen, Freizeiteinrichtungen und Bildungsstätten verringern.
Es wird höchste Zeit, dass wir das ernsthaft angehen.
Nicht nur Schulen (Konsequenz von Herrn Busemann finde ich gesundheitspolitisch richtig), sondern natürlich auch Kindergärten, Ausbildungs- und Jugendfreizeitstätten müssen rauchfrei sein.
Die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche muss in Deutschland verhindert werden, dazu gehört ein Aufstellungsverbot von Tabakautomaten genauso, wie ein generelles Verkaufsverbot von Tabakwaren an Personen unterhalb der Volljährigkeitsgrenze.
Das gilt gleichermaßen für Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenhäuser, Pflegeheime usw. (Es kann doch nicht sein, dass sich der kranke und gebrechliche Mensch im Krankenhaus oder Pflegeheim gleich seine Folgeerkrankung unfreiwillig selber organisiert).
Ein Rauchverbot, welches in vielen Privatbahnen und bei den meisten Fluggesellschaften schon umgesetzt ist, muss generell für öffentliche Verkehrsmittel gelten. Von mir aus können die Verkehrsträger auch gerne ein reines Raucherangebot machen, aber nicht diese Vermischung. Ganz nebenbei hat das Rauchverbot auf vielen öffentlichen Bahnhöfen und Flugplätzen zu deutlich mehr Sauberkeit beigetragen.
Im Gaststättenbereich fordern wir bewusst kein absolutes Rauchverbot, sehr wohl aber ausreichende, aber baulich getrennte, Nichtraucherbereiche. Wenn gleich ich es für bedenklich halte, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überall einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben, nur im Gaststättengewerbe nicht. Hier wird die Arbeitsplatznot zulasten der Gesundheit ausgenutzt und das ist auf Dauer auch in Deutschland nicht akzeptabel. Die freiwillige Selbstverpflichtung wirkt jedenfalls wie fast immer bei uns in Deutschland nicht im notwendigen Umfang.
Ich habe die wesentlichen Punkte in unserem Antrag angesprochen. Vielleicht bekommen wir ja - wie andere Parlamente auch - einen fraktionsübergreifenden Antrag hin, der nicht der Koalitions- oder Fraktionsdisziplin unterworfen ist. Es wäre der Sache angemessen.
Ich bin der SPD-Fraktion jedenfalls dankbar, dass sie auch bei vorhandenen anderen Positionen den Weg für diese Beratung frei gemacht hat und hoffe im Interesse der Sache auf eine zielorientierte Beratung im Ausschuss.