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Anrede, normalerweise ist es Aufgabe der Opposition, Fehler, Versäumnisse und Merkwürdigkeiten im Regierungshandeln aufzudecken. Diese Aufgaben haben Sie beim Thema Landeskrankenhäuser dankenswerter Weise in der Sommerpause gleich selbst mit erledigt. Ihr selbst verordnete Zeitdruck ist so gewaltig, dass Schnelligkeit immer mehr vor Sorgfalt geht und die Häufigkeit von Pannen und Ungereimtheiten rasant zunehmen.
  • Entgegen früheren vollmundigen Ankündigungen ist nun auch der Landesregierung klar geworden, dass sie alle Investitionen entweder direkt oder indirekt aus dem Landeshaushalt finanzieren muss. Im Haushaltsplanentwurf 2007 sind allein für den Neubau des sog. Festen Hauses in Göttingen18 Mio. Euro Landesmittel vorgesehen.
  • Der Maßregelvollzug sollte ursprünglich komplett privatisiert werden. Nur zögerlich setzte sich die Erkenntnis durch, dass diese Position vor dem Staatsgerichtshof keinen Bestand haben würde. Jetzt wird der Maßregelvollzug beliehen. Allerdings lediglich 10 Beschäftigte des Landes sollen in jedem Landeskrankenhaus den zukünftigen Betreiber rund um die Uhr überwachen.
  • Der Hochsicherheitsbereich bleibt komplett in der Zuständigkeit des Landes. Dabei bekommt das Landeskrankenhaus Brauel die Funktion eines Maßregelvollzugszentrums Nord. Ausgerechnet das einzige Landeskrankenhaus, bei dem sogar der Landesrechnung aufgrund der unwirtschaftlichen Betriebsgröße eine Veräußerung vorgeschlagen hatte.
Keines Ihrer vordergründig genannten Ziele ist noch übrig geblieben. Unsere Befürchtungen sind eindrucksvoll bestätigt worden. Es geht Ihnen nur um blanke Privatisierungsideologie und das Rausdrücken von über 6 400 Beschäftigten aus dem öffentlichen Dienst, um sich wieder mit Personalabbau rühmen zu können. Ein transparentes und nachvollziehbares Bieterverfahren haben Sie versprochen, regionale Anbieter sollten eine faire Chance erhalten. Tatsache ist: Schon in der ersten Runde sind die Wahrendorffschen Anstalten rausgeflogen. Dass Sie Herrn Wilkening emotional nicht wollten, kann ich sogar gut nachvollziehen. Die ständigen Klageverfahren zwischen Wahrendorff und dem Land sind ja ein sichtbarer Beweis dafür, wohin Privatisierungen in diesem Bereich führen. Dass allerdings eine der größten psychiatrischen Kliniken Europas die Kriterien nicht erfüllt, werden Sie nicht ernsthaft behaupten können. Die Reaktionen des Koalitionspartners FDP waren an dieser Stelle ja dann auch eindeutig. Das riecht nach Willkür und Begleichung von offenen Rechnungen. Ein ähnliches Schicksal ereilte in der zweiten Runde u. a. den Psychiatrieverbund Oldenburger Land: Der Psychiatrieverbund Oldenburger Land ist aufgrund seiner regionalen und fachlichen Kompetenzen besonders geeignet, die Trägerschaft für das Landeskrankenhaus zu übernehmen betonte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Friedhelm Biestmann am 18.08.2006 in der Nord-West-Zeitung. Biestmann weiter: Wir bedauern, dass die Landesregierung das Gebot des Psychiatrieverbundes zurückgestellt hat. Er habe in mehreren Gesprächen in Hannover die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Bietergemeinschaft wieder in das Bieterverfahren aufgenommen wird. Ich bin mir sicher, dass Sie darauf lange warten können. Gerade in Oldenburg ist deutlich geworden, worum es bei dem millionenschweren Angebot der Klinikgruppe Ameos wirklich in diesem Verfahren geht: nämlich um die alte Erkenntnis, Geld regiert die Welt. Daran kann auch der Entlastungsversuch der Landesregierung mit der Erfindung von sog. zurückgestellten Bietern nicht hinweg täuschen. Entweder: Kriterien werden erfüllt oder Kriterien werden nicht erfüllt. Ein Erfüllen der Kriterien nach erster und zweiter Klasse gibt es nicht. Tatsache ist, dass die so genannten Zurückgestellten keinen Zugang in die Datenräume erhalten und somit vom weiteren Verfahren völlig abgekoppelt sind. Dadurch haben die noch im Verfahren befindlichen Bieter einen erheblichen und nicht mehr auszugleichenden Informations- und Zeitvorsprung. Würde trotzdem ein Interessent nachrücken, müsste er schon unter wettbewerblichen Gesichtspunkten für die weiteren Planungen im Nachhinein den gleichen Zeithorizont eingeräumt bekommen. Das allerdings würde den ohnehin zu engen Zeitplan der Regierung vollends platzen lassen. Die These von der Zurückstellung ist daher nichts weiter als ein Eimer Baldrian, um einzelne Regionen alle Mal vor den Kommunalwahlen- ruhig zu stellen. Sie haben eindeutig die Vorgaben der Transparenz und des Gleichheitsgebotes verletzt. Ich bin mir sicher, dass dieses Thema noch die Gerichte beschäftigen wird. Der staunende Betrachter hat ohnehin zunehmend den Eindruck, dass sich die Sozialministerin nur noch mühevoll von Stufe zu Stufe rettet. Dass für das Land tätige Beratungsunternehmen PWC ist bekanntlich auch Wirtschaftsprüfer für die Landeskrankenhäuser Königslutter, Hildesheim und Tiefenbrunn gewesen. So stellte der Wirtschaftsprüfer zum Geschäftsbericht 2005 des LKH Tiefenbrunn fest: Durch den beabsichtigten Trägerwechsel ist die positive wirtschaftliche Entwicklung des Hauses gefährdet, da das jetzige anerkannte Therapiekonzept mit seinen personalintensiven Merkmalen in einer privaten Trägerschaft aufgrund anderer Unternehmensziele nicht weiter zu führen wäre. Treffender hätten wir das auch nicht formulieren können. Nur, meine Damen und Herren, wenn die Wirtschaftsprüfer von PWC, also Ihre eigene Beratungsfirma, Recht haben, dann muss die Landesregierung ihre Pläne zum Verkauf der Landeskrankenhäuser sofort zu den Akten legen. Wenn PWC jedoch nicht recht hat, haben Sie eine offensichtlich inkompetente Beratungsfirma und sollten sich von dieser sofort trennen. Damit aber noch nicht genug: Wie den Zeitungen Ende August zu entnehmen war, ist der Psychiatrieexperte Jörg Hemmersbach vor einigen Monaten auf Bitten der damaligen Sozialministerin von der Leyen durch niedersächsische Landeskrankenhäuser getourt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Segnungen einer möglichen Privatisierung zu überzeugen. Der gleiche Herr Hemmersbach besucht nun wieder die Landeskrankenhäuser, nur diesmal führt er als Ameos-Mitarbeiter Verhandlungen, über den möglichen Kauf niedersächsischer Landeskrankenhäuser durch Ameos. Aber nicht nur Herr Hemmersbach von Ameos, sondern auch Herr Michael Hiller von der Damp-Gruppe (Geschäftsführung Schleswig-Holstein LKH Osnabrück) und Herr Volker Tesing von der Asklepios-Gruppe (LKH Königslutter) sind auf Bitten des Sozialministeriums durch Mitarbeiterversammlungen getourt. Zufällig sind ausgerechnet diese drei Klinikgiganten in die nächste Runde des Bieterverfahrens aufgestiegen. Die Damp-Gruppe für 3LKHs (Wehen, Osnabrück, Lüneburg). Ameos und Asklepios sogar für alle acht LKH. Soviel Zufälle sind nicht nur merkwürdig, sondern das ist schon sehr anrüchig man könnte auch sagen, es stinkt zum Himmel. Um Ihre Privatisierung durchzusetzen, müssen u.a. das Nds. Maßregelvollzugsgesetz und das Psychiatriegesetz zum 01.01.2007 geändert werden. Der Zeitraum für eine geordnete Gesetzgebung ist mit den verbleibenden drei Monaten nicht mehr sehr groß. Dabei hatte die zur Vorbereitung der gesetzlichen Änderungen eingesetzte Projektgruppe ihren Abschlussbericht bereits am 31.01.2006 dem Sozialministerium vorgelegt. In der Anlage befanden sich bereits die entsprechend notwendigen Gesetzentwürfe. Warum hat es acht Monate gedauert, bis die Entwürfe jetzt in die Anhörung gegeben wurden? Nun, überraschenderweise ist die Ministeriumsgruppe zu der Feststellung gekommen, dass nicht nur der Maßregelvollzug des Landes nicht privatisiert werden kann, sondern dass auch zwangsweise eingewiesene Patientinnen und Patienten nach dem Psychiatriegesetz nur durch Landesbeschäftigte betreut werden dürfen. Ich zitiere aus dem Bericht: Dieses legt den Schluss nahe, dass auch bei Zwangsmaßnahmen im Bereich der Unterbringung nach dem NPsychKG eine Übertragung der Befugnisse zur Ausübung unmittelbaren Zwangs auf Beliehene verfassungsrechtlich unzulässig ist. Als Konsequenz hätte dass das Land diese Patienten bei den Insassen im Hochsicherheitstrakt unterbringen müssen. Dort gehören psychisch kranke Menschen wohl eindeutig nicht hin. Alternativ müsste das Land flächendeckend, wie bisher, eigene Psychiatriebetten vorhalten. Damit würde die Restprivatisierung vollends zur Farce. Unfassbar ist, wie Sie dieses verfassungsrechtliche Problem nach acht Monaten Bedenkzeit lösen. Immerhin geht es hier um Freiheitsentzug. Die Arbeitsgruppe des Ministeriums hatte konsequenterweise folgende Gesetzesänderung vorgeschlagen: Die Anwendung unmittelbaren Zwangs bleibt Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorbehalten, die in der Regel in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. (§ 12 Abs. 3 PsychKG) In dem gestern verteilten Gesetzentwurf haben Sie diesen Änderungsvorschlag ersatz- und kommentarlos verschwinden lassen. Damit machen Sie sich den Weg frei, zwangsweise eingewiesene psychisch Kranke in privaten Einrichtungen unterbringen zu können. Dieses ist nicht nur nach den Feststellungen Ihrer eigenen Juristen verfassungswidrig, sondern ein unglaublicher Skandal. Sie machen mit dieser Handlungsweise deutlich, Ihnen geht es weder um Patientinnen und Patienten, noch um die verunsicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihnen geht es nur noch um Gewinnmaximierung, und zwar so schnell wie möglich. Getreu dem Motto: Ein Verkauf um jeden Preis. Ich fordere Sie auf, das Bieterverfahren sofort auszusetzen und zu einer rechtlich einwandfreien und geordneten Handlungsweise zurückzukehren.