Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens, Einführung einer Gesundheitsberichterstattung, Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen
Anrede,
in Deutschland wird viel über gravierende Fehlentwicklungen bei der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen diskutiert. Schlagworte wie Bewegungsmangel, Fastfood, Fehlernährung, Übergewicht, aber auch Entwicklungsrückstände und Vernachlässigung stehen im Zentrum der Auseinandersetzung. Vor unseren Augen entstehen die Volkskrankheiten von morgen.
Wir verfügen allerdings kaum über Basisdaten, weil z.B. die Vorsorge-untersuchungen bei Kindern nicht ausgewertet werden. Der erste und bisher einzige Kindergesundheitsbericht in Niedersachsen, noch unter der SPD-Landesregierung erstellt, basiert auf den Erkenntnissen der Schulein-gangsuntersuchungen.
Eine umfassende Gesundheitsberichterstattung wäre zwingend notwendig, damit der Gesetzgeber vorbeugend tätig werden kann. Wir brauchen ein Frühwarnsystem, um Entwicklungsrückstände rechtzeitig erkennen zu können.
(In Finnland z.B. werden durch den öffentlichen Gesundheitsdienst Kinder im 1. Lebensjahr 8 x, im 2. Lebensjahr 4 x und danach bis zur Ein-schulung jährlich untersucht. Das nicht verpflichtende Angebot wird zu fast 100 % angenommen. Die Finnen interpretieren diese staatliche Fürsorge keinesfalls als lückenlose Überwachung, Zwang oder Ein-mischung, sondern als Chance für die gesunde Entwicklung des Kindes und somit als staatliche Zukunftsinvestition.)
In Deutschland sind solche Fragen in den öffentlichen Gesundheits-dienstgesetzen zu regeln. Zu Beginn der sehr umfangreichen Gesetzes-beratungen war die Schaffung eines zukunftsweisenden, modernen Gesundheitsdienstgesetzes unser gemeinsamer Anspruch. Im besonderen Fokus sollte dabei die Kinder- und Jugendgesundheit stehen.
Was die Koalition allerdings in der Schlusslesung aus dem Gesetzentwurf gemacht hat, ist skandalös, geht noch hinter die Praxis des alten Gesetzes zurück und missachtet sämtliche in der Anhörung vorgetragenen Vor-schläge von den Fachleuten aus dem medizinischen Bereich.
Eindringlich haben die Kinder- und Jugendärzte, die Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Ärztekammer und der Präsident des Nds. Landesgesundheitsamtes deutlich gemacht, dass Schuleingangs-untersuchungen verbindlich festgeschrieben werden müssen, und vor allem, dass diese Untersuchungen anerkannten fachlichen Anforderungen entsprechen müssen.
Ein entsprechender Formulierungsvorschlag wurde vom GBD vorgelegt.
Darüber hinaus wurde sowohl bei der ganztägigen Anhörung des Fachausschusses als auch bei einer Veranstaltung der SPD-Fraktion deutlich, dass Entwicklungsrückstände von Kindern am besten im Kindergartenalter erkannt und korrigiert werden können. Vor allem aber können gerade in Kindergärten aufgrund der engen Beziehung zwischen den Kindern und ihren Erzieherinnen und Erziehern Misshandlungen erkannt werden (z.B. wenn die ErzieherInnen Kinder noch auf die Toilette begleiten).
Von daher hatte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf unseren Antrag folgende Formulierung vorgeschlagen:
Die Landkreise und kreisfreien Städte können Kinder im Kindergarten-alter zur Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen verpflichten.
Diese Formulierung wäre ein klares Signal des Gesetzgebers gewesen, ohne dass dadurch Konnexität ausgelöst worden wäre.
All diese Vorschläge sind nach intensiven Beratungen auf der Zielgeraden von der CDU-Fraktion vom Tisch gefegt worden.
Wieder einmal ist deutlich geworden, dass Sozialpolitik in den Reihen der Koalition keinen Stellenwert hat. Die zuständigen FachpolitikerInnen können zwar im Ausschuss wohlklingende Erklärungen abgeben, aber in der eigenen Fraktion ist ihre Durchsetzungsmöglichkeit gleich null.
Die Jugendministerkonferenz hat am 12.5.05 mit den Stimmen der damaligen Sozialministerin von der Leyen gefordert:
- - Konzepte einer flächendeckenden Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und öffentlichem Gesundheitsdienst,
- Festlegung kinderspezifischer Standards medizinischer Vorsorgeleistungen,
- Weiterentwicklung und Verknüpfung regionaler Gesundheits- und Sozialberichterstattung und entsprechender Bedarfs- und Hilfeplanung,
- Aktivierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes für aufsuchende Versorgungsangebote für Kinder in besonderen sozialen Situationen.